So kommt Ihr zu Eurem Recht auf Auskunft und Löschung / Sperrung

Bereits Ende Oktober habe ich über meine – sagen wir mal vorsichtig – „nicht ganz so positiven Erfahrung mit Tasse.de“ berichtet, einem Dienst von fotopost24 e.K. aus Werder a.d. Havel in Brandenburg.

Da ich nicht länger Kunde einer Firma mit einem solchen „Auftreten vor dem Kunden“ sein wollte, habe ich die Löschung meines Accounts beantragt.

Da sich Tasse.de / fotopost24 jedoch lieber in Schweigen hüllt als den mir zustehenden Forderungen nachzukommen, nutze ich diesen Fall einmal als Beispiel und schildere Euch, wie man dennoch kostenlos und mit wenig Aufwand zu seinem Recht kommt.

Einen sehr schönen Beitrag zum Thema Recht auf Auskunft, Löschung / Sperrung gibt es übrigens unter dem Titel „Datenschutz: Welche Rechte hat der Betroffene?“ auf der Seite der activeMind AG.

Inhalt


 

Phase 1: Löschung über Kontaktformular beantragen

Zunächst sollte man es auf dem „kleinen Dienstweg“ versuchen. Ich habe daher am 25.10.2015 via Kontaktformular auf Tasse.de um die Löschung / Sperrung meiner Daten inkl. Bestätigung gebeten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte löschen Sie sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherten Daten aus Ihren Beständen und bestätigen mir die Löschung schriftlich gemäß § 35 BDSG, die Sie anhand folgender Informationen identifizieren können:

Email: xxx@xxx.de (unkenntlich gemacht)
Benutzername: xxx (unkenntlich gemacht)
Kundennummer: xxx (unkenntlich gemacht)

Sollte eine Löschung meiner Daten aus zwingenden gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so sperren Sie meine Daten inkl. eventueller Login Daten und Dienste entsprechend bestätigen mir dieses schriftlich.

In jedem Fall widerspreche ich hiermit gemäß § 28 BDSG der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.

Mit freundlichem Gruß
Ansas Meyer


 

Phase 2: Löschung via Fax / Einschreiben wiederholen

Da sich nach 5 Wochen bei fotopost24 niemand gerührt hat, habe ich am 30.11.2015 meinen Wunsch (und Anspruch!) auf Löschung nochmals per Fax zum Ausdruck gebracht – diesmal jedoch das volle Programm inkl. Auskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Durch das Versenden per Fax hatte ich auch gleich einen Beweis für das Absenden des Schreibens in Form eines „Faxbericht“ und musste kein Geld für ein Einschreiben ausgeben. Wenn man jedoch kein Fax hat, so sollte der Brief wahrscheinlich besser als Einwurfeinschreiben versendet werden:

Auskunft / Löschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Kundennummer: xxx (unkenntlich gemacht)
Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 34 BDSG fordere ich Sie auf, mir unentgeltlich folgende Auskunft zu erteilen:

  • Welche Daten haben Sie zu meiner Person gespeichert?
  • Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?
  • Woher haben Sie diese Daten?
  • An welche Empfänger wurden meine Daten weitergegeben?

Weiterhin fordere ich Sie gemäß § 35 BDSG auf, sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherten Daten aus Ihren Beständen zu löschen und mir die Löschung schriftlich zu bestätigen.

Sollte eine Löschung meiner Daten aus zwingenden gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so sind Sie verpflichtet, meine Daten inkl. eventueller Login Daten und Dienste entsprechend für eine weitere Nutzung zu sperren und mir die Sperrung schriftlich zu bestätigen.

In jedem Fall widerspreche ich hiermit gemäß § 28 BDSG der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum 14.12.2015.

Sollte ich in dieser Zeit keine oder nur eine unvollständige Auskunft von Ihnen erhalten, werde ich mich an den für Ihr Unternehmen zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Zudem behalte ich mir vor, im Rahmen einer Auskunftsklage gegen Sie vorzugehen.

Mit freundlichem Gruß
Ansas Meyer


 

Phase 3: Löschung über den Landesdatenschutzbeauftragten erwirken

Traurig, aber wahr: Bei fotopost24 ist man sich entweder nicht über die Pflichten zur Auskunft und Löschung bzw. Sperrung bewusst oder man hat es einfach nicht nötig zu reagieren. So oder so: Sich knapp 2 Monate für die Bearbeitung meiner Anfrage Zeit zu lassen ist nicht akzeptabel.

Da ich nicht mehr mit einer Antwort rechnete, habe ich mich am 17.12.2015 dann per Email an den Landesdatenschutzbeauftragten (Landesbeauftragten für den Datenschutz) des Bundeslandes Brandenburg gewandt:

Sehr geehrte Frau Hartge,

leider muss ich mich an Sie wenden, da die fotopost24 e.K. in Werder a.d. Havel auf meine Forderungen gemäß BDSG vom 25.10.2015 und 30.11.2015 bis heute nicht eingegangen ist.

Die fotopost24 e.K. betreibt unter https://www.tasse.de/ eine Onlineshop, bei dem ich etwas bestellt habe.

Ich habe mich zwecks Löschung meines Accounts zunächst am 25.10.2015 wie folgt per Kontaktformular (siehe https://www.tasse.de/kontakt.php) an den Betreiber gewandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte löschen Sie sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherten Daten aus Ihren Beständen und bestätigen mir die Löschung schriftlich gemäß § 35 BDSG, die Sie anhand folgender Informationen identifizieren können:
Email: xxx@xxx.de (unkenntlich gemacht)
Benutzername: xxx (unkenntlich gemacht)
Kundennummer: xxx (unkenntlich gemacht)
Sollte eine Löschung meiner Daten aus zwingenden gesetzlichen Gründen nicht möglich sein, so sperren Sie meine Daten inkl. eventueller Login Daten und Dienste entsprechend bestätigen mir dieses schriftlich.
In jedem Fall widerspreche ich hiermit gemäß § 28 BDSG der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.
Mit freundlichem Gruß
Ansas Meyer

Nach Ausbleiben einer Antwort habe mein Anliegen nochmals per Fax am 30.11.2015 formuliert (siehe Anlage).

Da auch die in dem Fax gesetzte Frist ohne jegliches Lebenszeichen verstrichen ist, bitte ich hiermit um Ihre Mithilfe, damit meine legitimen Forderungen erfüllt werden.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ansas Meyer

Inzwischen habe ich für den Vorgang vom Büro des „Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA)“ bereits eine Rückmeldung erhalten:

Die Firma ist zur Stellungnahme mit Frist bis zum 15.1.2016 in Ihrer Angelegenheit aufgefordert worden.

Ich bin gespannt, wann es dann tatsächlich zur Auskunft und Sperrbestätigung durch Tasse.de / fotopost24 e.K. kommen wird, rechne da aber noch im Januar 2016 mit.


 

Fazit & Kontaktdaten

Lasst Euch nicht unterkriegen und besteht konsequent auf Eure Ansprüche. Ein Schreiben in Form einer Email kostet nur ein wenig Zeit und die Bearbeitung durch den Landesdatenschutzbeauftragten ist kostenlos.

Wichtig nur: Ihr müsst zunächst schauen in welchem Bundesland die Firma sitzt, zu dem Ihr keine Auskunft erhaltet, damit Ihr auch den korrekten für diese Firma zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten anschreibt.

Auf Wikipedia findet Ihr eine Aufstellung der Landesbeauftragten für den Datenschutz der einzelnen Bundesländer. Auf der BSG-Wüst Data Securtiy Seite findet Ihr zudem eine kompaktere Aufstellung der Anschriften und Email-Adressen der Aufsichtsbehörden.

Sollte – wieso auch immer – auch der Landesdatenschutzbeauftragte nicht weiterkommen, so könnt Ihr tatsächlich noch immer auch im Rahmen einer Auskunftsklage gegen die betreffende Firma vorgehen.

Ich hoffe ich konnte Euch damit ein wenig weiterhelfen und Euch darin bestärken einfach mal seine Ansprüche bis zum Ende durchzusetzen. Manchmal ist es eben (auch) ein Prinzip-Ding!

Hinterlasst mir gerne Eure Kommentare zu diesem Beitrag.

Und: Meine Schreiben dürft Ihr natürlich gerne kostenlos als Vorlage verwenden!

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